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Weingut

Die Verwendung von Begriffen, die sich auf einen landwirtschaftlichen Betrieb bzw. Weinbaubetrieb beziehen, darf von den Mitgliedsstaaten der EU selbst geregelt werden. In Österreich gilt für die Verwendung der Begriffe Weingut und Winzer auf den Etiketten folgende Richtlinie: Die Möglichkeit zur Verwendung ist dann gegeben, wenn Wein in einer betriebseigenen Kellerei aus Trauben von eigenen bewirtschafteten Flächen inklusive Pachtflächen erzeugt. Unter bestimmten Bedingungen gilt dies auch bei Bewirtschaftungs-Verträgen und reinem Trauben- oder Weinzukauf. Siehe dazu auch unter Erzeuger und Erzeugerabfüllung. Weitere Begriffe in anderen Ländern sind Azienda vinicola (Italien), Château und Domaine (hauptsächlich Frankreich) sowie Estate (Neue Welt). Von rund 2.500 Betrieben aus rund 50 Ländern aller fünf Kontinente gibt es Betriebsbeschreibungen mit Historie, Rebsortenspiegel, Weinbergen und Lagen (Rieden), High-Lights aus Weinberg und Kellertechnik sowie Premiumweinen. Diese sind unter den Weinbauländern und/oder deren Regionen/Bereichen angeführt. 

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Thorsten Rahn

Das Weinlexikon hilft mir, auf dem Laufenden zu bleiben und mein Wissen aufzufrischen. Vielen Dank für dieses Lexikon das an Aktualität nie enden wird! Das macht es so spannend, öfter vorbeizuschauen.

Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden

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