Die Verwendung von Begriffen, die sich auf einen landwirtschaftlichen Betrieb bzw. Weinbaubetrieb beziehen, darf von den Mitgliedsstaaten der EU selbst geregelt werden. In Österreich gilt für die Verwendung der Begriffe Weingut und Winzer auf den Etiketten folgende Richtlinie: Die Möglichkeit zur Verwendung ist dann gegeben, wenn Wein in einer betriebseigenen Kellerei aus Trauben von eigenen bewirtschafteten Flächen inklusive Pachtflächen erzeugt. Unter bestimmten Bedingungen gilt dies auch bei Bewirtschaftungs-Verträgen und reinem Trauben- oder Weinzukauf. Siehe dazu auch unter Erzeuger und Erzeugerabfüllung. Weitere Begriffe in anderen Ländern sind Azienda vinicola (Italien), Château und Domaine (hauptsächlich Frankreich) sowie Estate (Neue Welt). Von rund 2.500 Betrieben aus rund 50 Ländern aller fünf Kontinente gibt es Betriebsbeschreibungen mit Historie, Rebsortenspiegel, Weinbergen und Lagen (Rieden), High-Lights aus Weinberg und Kellertechnik sowie Premiumweinen. Diese sind unter den Weinbauländern und/oder deren Regionen/Bereichen angeführt.
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Ich habe großen Respekt vor dem Umfang und der Qualität des wein.plus-Lexikons. Es handelt es sich um eine einzigartige Anlaufstelle für knackige, fundierte Informationen zu Begriffen aus der Welt des Weines.
Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach