Die Verwendung von Begriffen, die sich auf einen landwirtschaftlichen Betrieb bzw. Weinbaubetrieb beziehen, darf von den Mitgliedsstaaten der EU selbst geregelt werden. In Österreich gilt für die Verwendung der Begriffe Weingut und Winzer auf den Etiketten folgende Richtlinie: Die Möglichkeit zur Verwendung ist dann gegeben, wenn Wein in einer betriebseigenen Kellerei aus Trauben von eigenen bewirtschafteten Flächen inklusive Pachtflächen erzeugt.
Unter bestimmten Bedingungen gilt dies auch bei Bewirtschaftungs-Verträgen und reinem Trauben- oder Weinzukauf. Als Erzeuger gilt ein Betrieb, der Trauben der eigenen Weinberge verarbeitet. Der Erzeuger muss aber nicht identisch mit dem Abfüller sein. Ist dies der Fall, so darf auf dem Etikett Erzeugerabfüllung angegeben werden.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden