Speziell in Österreich übliche Bezeichnung (auch Ried, Weinbauried, mundartlich „Riad“) für eine Lage bzw. Einzellage. Sie leitet sich vom althochdeutschen riod (riuti = Rodung) ab, einen durch Ausschlagen des Waldes und Roden für den Weinbau urbar gemachten Platz. Gemäß österreichischem Weingesetz ist eine Riede ein Gebietsteil einer Weinbaugemeinde, die sich durch natürliche wie Gewässer und Wege aber auch künstliche Grenzen oder infolge der weinbaulichen Nutzung als selbständiger Gebietsteil darstellt und zeichnen sich oft durch besondere Bodentypen oder Klimabedingungen aus. Zum Teil gibt es auch Rieden innerhalb von Rieden auf Grund besonderer Verhältnisse.
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Lothar Lindner
Innsbruck