Speziell in Österreich übliche Bezeichnung (auch Ried, Weinbauried, mundartlich „Riad“) für eine Lage bzw. Einzellage. Sie leitet sich vom althochdeutschen riod (riuti = Rodung) ab, einen durch Ausschlagen des Waldes und Roden für den Weinbau urbar gemachten Platz. Gemäß österreichischem Weingesetz ist eine Riede ein Gebietsteil einer Weinbaugemeinde, die sich durch natürliche wie Gewässer und Wege aber auch künstliche Grenzen oder infolge der weinbaulichen Nutzung als selbständiger Gebietsteil darstellt und zeichnen sich oft durch besondere Bodentypen oder Klimabedingungen aus. Zum Teil gibt es auch Rieden innerhalb von Rieden auf Grund besonderer Verhältnisse.
![]()
Das wein.plus-Lexikon ist ein umfangreiches, fachlich sehr gut recherchiertes Nachschlagewerk. Jederzeit und überall verfügbar, ist es ein unverzichtbarer Bestandteil für den Unterricht geworden, das gleichermaßen von Studierenden und mir genutzt wird. Überaus empfehlenswert!
Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg