Speziell in Österreich übliche Bezeichnung (auch Ried) für eine Lage bzw. Einzellage. Sie leitet sich vom althochdeutschen riod (riuti = Rodung) ab, einen durch Ausschlagen des Waldes und Roden für den Weinbau urbar gemachten Platz. Gemäß österreichischem Weingesetz ist eine Riede ein Gebietsteil einer Weinbaugemeinde, die sich durch natürliche wie Gewässer und Wege aber auch künstliche Grenzen oder infolge der weinbaulichen Nutzung als selbständiger Gebietsteil darstellt und zeichnen sich oft durch besondere Bodentypen oder Klimabedingungen aus. Sie wurden entweder schon bisher als Weinbauried bezeichnet oder lassen infolge der Lage und Bodenbeschaffenheit die Hervorbringung gleichartiger und gleichwertiger Weine erwarten. Zum Teil gibt es auch Rieden innerhalb von Rieden auf Grund besonderer Verhältnisse.
Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.
Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien