Bezeichnung (auch Aushängeschild, Flaggschiff, Hauptwein, Signaturwein) für den qualitativ besten Weine eines Weinguts. In Frankreich ist besonders im Bordeaux für den besten Wein eines Weingutes der Begriff Erstwein (Grand Vin) gebräuchlich. Dazu qualitativ abgestuft gibt es dort oft einen Zweitwein und auch einen Drittwein. Premiumwein hat aber keine weingesetzliche Bedeutung. Sehr wohl ist dies bei der Bezeichnung „Premium“ der Fall; siehe dazu unter Reserve. Der ebenfalls weinrechtlich nicht relevante Begriff Kultwein bezeichnet Weine herausragender Qualität, die zumeist sehr aufwändig in kleiner Menge produziert werden. Eine ähnliche Bedeutung hat Garagenwein. Siehe auch unter Grand Cru, Spitzenjahrgang und Spitzenwein.
Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.
Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen