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Handelsmarke

Bezeichnung (auch Eigenmarke) von Sonderabfüllungen von Wein, Schaumwein oder Spirituosen, die von Produzenten für Hotels, Gastronomie- und Handels-Betriebe (Supermärkte) in zumeist großen Mengen erzeugt und mit speziellem Etikett versehen werden. Dabei wird auf bestimmte Verbraucherwünsche bzw. Trends Rücksicht genommen und gegebenenfalls die Produkte auch in spezieller vom Händler gewünschter Form vinifiziert. Beim Champagner lautet die dafür geschützte Bezeichnung Marque d’Acheteur (MA). Die großen französischen Négociants (Handelshäuser), die aus angekauften Trauben, Moste oder Wein ihre eigenen Handelsmarken produzieren, nennt man Négociant éleveur. Eine ganz andere Bedeutung hat jedoch die Bezeichnung Markenwein. Siehe auch unter Bordeaux-Weinhandel, Globalisierung und Weinhandel.

Stimmen unserer Mitglieder

Thomas Götz

Seriöse Quellen im Internet sind rar - und das Weinlexikon von wein.plus ist eine solche. Bei der Recherche für meine Artikel schlage ich regelmäßig im wein.plus-Lexikon nach. Dort erhalte ich zuverlässige und detaillierte Informationen.

Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi

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