In Österreich gebräuchliche Bezeichnung für zwei landestypische Institutionen im Zusammenhang mit Wein. Zum Ersten ist das der junge Wein des aktuellen (heurigen) Jahrganges. Zu Martini, dem Fest- und Namenstag des Heiligen Martin, dem 11. November, wird der Wein getauft und damit zum Heurigen. Der bis dahin Heurige wird in der Folge zum „Alten“. Bis zu diesem Tag darf man nach altem Brauch beim Genuss keinesfalls den Trinkspruch „Prost“ verwenden. Die Bezeichnung „Heuriger“ ist innerhalb der Europäischen Union exklusiv Österreich vorbehalten und weingesetzlich geregelt. Als Heuriger dürfen Landweine und Qualitätsweine dann bezeichnet werden, wenn sie aus ausschließlich in Österreich geernteten Trauben hergestellt wurden. Sie dürfen bis spätestens 31. Dezember des auf die Ernte folgenden Jahres an Wiederverkäufer und bis 31. März des darauffolgenden Jahres an den Verbraucher abgegeben werden. Am Etikett ist der Jahrgang anzugeben.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach