Seit 1994 durch EU-Verordnung herkunftsgeschützte Bezeichnung für die Herstellung von Champagner mittels Flaschengärung. Nur ein nach dieser Methode erzeugter Schaumwein ausschließlich aus der Champagne in Frankreich darf sich Champagner nennen. Der Bereich Champagne wurde 1936 als Appellation d’Origine Contrôlée geschützt.
Die von der Europäischen Union zugelassene Bezeichnung für flaschenvergorenen Schaumwein außerhalb der Champagne lautet Méthode classique (alternativ Méthode traditionelle oder Méthode traditionelle classique), wobei auch die Landesprachen zulässig sind. Als Ersatz für die Bezeichnung Méthode champenoise wurde für Schaumweine außerhalb der Champagne Ende der 1980er-Jahre der Begriff Crémant eingeführt.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach