Seit dem Jahre 1994 durch EU-Verordnung weingesetzlich geschützte Bezeichnung für die Herstellung von Champagner. Nur ein nach genau nach dieser Methode erzeugter Schaumwein ausschließlich aus der Champagne darf sich so nennen. Die von der EU zugelassene Bezeichnung für flaschenvergorenen Schaumwein außerhalb der Champagne lautet Méthode classique (alternativ Méthode traditionelle oder Méthode traditionelle classique), wobei auch die Landesprachen zulässig sind. Als Ersatz für die Bezeichnung Méthode champenoise wurde für Schaumweine außerhalb der Champagne Ende der 1980er-Jahre der Begriff Crémant eingeführt. Folgende fünf Bedingungen sind in Frankreich bereits seit dem Jahre 1935 für den Champagner gesetzlich festgelegt:
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Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien