Gärprodukte aus Früchten zählen zu den ältesten alkoholischen Getränken. Die Griechen stellten schon in der Antike Wein nicht nur aus Trauben, sondern auch aus Äpfeln, Datteln, Feigen und anderen Früchten her. Auch die Römer und Germanen kannten Obst- und Fruchtweine. Der Met (im Bild Melomel) galt im germanischen Mythos sogar als Göttertrank. Heute ist Obstwein bzw. Fruchtwein ein durch alkoholische Gärung von Saft oder Maische von dafür geeignetem frischem Kernobst (Apfel, Birne, Quitte), Steinobst (Kirsche, Marillle, Nektarine, Pfirsich, Weichsel, alle Zwetschken- und Pflaumenarten), Beerenobst (Brombeere, Erdbeere, Heidelbeere, Himbeere, Holunder, Johannisbeere/Ribisel aller Farben, Stachelbeere) oder sonstigem Obst hergestelltes Getränk, das einen Alkoholgehalt von zumindest 1,2% vol aufweist. Ein Obstwein darf auch aus Fruchtsaft erzeugt werden. Der Alkoholgehalt kann durch Gärung bis zu 18 vol erreichen, wozu dem Gäransatz ausreichend Zucker zugesetzt werden muss. Sogenannte „naturreine“ Obstweine (also ohne Zuckerzugabe) erreichen selten über 10% vol. In der Regel beträgt der Alkoholgehalt abhängig vom Produkt zwischen 5 bis 6,5 (Apfelwein) bzw. 5,5 bis 9 Prozent.
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Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena