In Österreich zulässige Bezeichnung für bestimmte Qualitätsweine. Sie darf nur für Jahrgangsweine mit besten erkennbaren Eigenschaften hinsichtlich ihrer sortentypischen Eigenart und Herkunft verwendet werden. Die Bestimmung, dass am Etikett Informationen über die Auswahlkriterien enthalten sein müssen, wurde im Jahre 2018 eliminiert. Bei Prädikatsweinen ist diese Bezeichnung aber unzulässig. Siehe andere Bezeichnungen gleicher oder ähnlicher Bedingungen unter Österreich beim Abschnitt „Sonstige Weinbezeichnungen“, sowie unter Spezialweine.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach