Die Herstellung von Weinen, Schaumweinen und Spirituosen ist durch entsprechende EU-Verordnungen sowie durch gegebenfalls ergänzende landesspezische weingesetzlich vorgegeben (siehe dazu unter Weinbereitung). Alle herkunftsgeschützten Erzeugnisse sind im Weinbezeichnungsrecht geregelt (zum Beispiel Tokajer, Champagner und Cognac). Darüber hinaus gibt es viele weitere alkoholische Getränke mit phantasievollen Bezeichnungen. Die in Folge angeführten haben aber zum Großteil keine weinrechtliche, sondern nur eine lokal begrenzte bzw. umgangssprachliche Bedeutung und dürfen zumeist auf einem Flaschen-Etikett aus Verbraucherschutz-Gründen nicht aufscheinen.
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Als Ehrenobmann der Domäne Wachau ist es für mich der einfachste und schnellste Weg, bei Fragen in das wein.plus-Lexikon einzusteigen. Die Gewissheit, hier fundierte und aktuelle Informationen zu erhalten, machen die Benutzung zu einem unverzichtbaren Ratgeber.
Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)