Die Herstellung von Weinen, Schaumweinen und Spirituosen ist durch entsprechende EU-Verordnungen sowie durch gegebenfalls ergänzende landesspezische weingesetzlich vorgegeben (siehe dazu unter Weinbereitung). Alle herkunftsgeschützten Erzeugnisse sind im Weinbezeichnungsrecht geregelt (zum Beispiel Tokajer, Champagner und Cognac). Darüber hinaus gibt es viele weitere alkoholische Getränke mit phantasievollen Bezeichnungen. Die in Folge angeführten haben aber zum Großteil keine weinrechtliche, sondern nur eine lokal begrenzte bzw. umgangssprachliche Bedeutung und dürfen zumeist auf einem Flaschen-Etikett aus Verbraucherschutz-Gründen nicht aufscheinen.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden