Bei der Weinbereitung dürfen dürfen keinerlei tierische Produkte (Eiklar, Milch, Kasein) verwendet werden. Alle tierischen Produkte werden durch pflanzliche ersetzt. Dafür können Pflanzenproteine wie Erbsen, Bohnen und Weizen, sowie Aktivkohle oder Bentonit verwendet werden. Es genügt jedoch nicht, wenn im Endprodukt Wein keine Hilfsstoffe mehr vorhanden sind, sondern diese dürfen im gesamten Verarbeitungsprozess nicht verwendet werden. Die Angabe „für Veganer geeignet“ (oder „für Vegetarier geeignet“) sowie ein Hinweis auf die Zugehörigkeit zu einem einschlägigen Verein ist zulässig, nicht jedoch „veganer Wein“ oder ein Gesundheits-Bezug. Vegane Weine sind immer auch vegetarisch, aber vegetarische Weine sind nicht zwangsläufig auch vegan. Das V-Label ist eine international anerkannte und seit 1996 geschützte Marke der EVU (European Vegetarian Union) zur Kennzeichnung vegetarischer und veganer Produkte. Mit der Einhaltung der Kriterien einer veganen Weinerzeugung haben ECOVIN-Weingüter die Möglichkeit, diese mit dem Siegel zu versehen. Siehe unter Vegetarierwein.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach