Ursprünglich war der Weinküfer der Fassmeister einer Weinkellerei, der für die Herstellung, Aufstellung und Wartung der Fässer verantwortlich war. Die Bezeichnung leitete sich von der Küferei (Fassherstellung) ab. Später entwickelte sich das zur Zuständigkeit für die Kellerarbeit bei der Weinbereitung. In Deutschland war bis zum Jahre 1982 der Name Weinhandelsküfer gebräuchlich, bis dann ab 2014 die neue Berufsbezeichnung Weintechnologe eingeführt wurde. Dessen Aufgabengebiet umfasst die Annahme und Pressung (Kelterung) der Weintrauben, die Steuerung und Überwachung der Gärung und den Ausbau der Weine, sowie die Bestimmung des Zeitpunkts der Flaschenabfüllung.
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“