Früher übliche Bezeichnung für einen Wein, der (zwecks Alkoholgehalt-Erhöhung) nicht mit Zucker angereichert werden durfte. Ein dafür gebrauchtes Attribut war auch naturrein, was aber im Zusammenhang mit dem deutschen Weingesetz im Jahre 1971 abgeschafft wurde. Damit einhergehend wurde im Jahre 1972 aus dem „Verband deutscher Naturweinversteigerer“ die bekannte Nachfolgeinstitution VDP (Verband Deutscher Prädikatsweingüter). In Deutschland und Österreich ist die Bezeichnung „Natur“, aber auch „echt“, „rein“ und „Gesundheitswein“, sowie Wortverbindungen mit diesen nicht zulässig.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Wein prinzipiell ein Naturprodukt und zusätzliche Bezeichnungen mit „natur“ und Ähnlichem ein den Verbraucher irreführender Wettbewerb ist. Fallweise werden Weine, bei deren Vinifizierung auf spezielle Kellertechniken und/oder Mittel verzichtet wurde, als „Naturweine“ bezeichnet. Dies hat jedoch keine weinrechtliche Bedeutung und ist am Etikett und in der Werbung verboten. Die Bezeichnungen Naturwein oder naturbelassener Wein werden auch für die alternativen Weintypen Natural Wine und Orange Wine verwendet. Alle diese Namen haben jedoch zumeist keine weinrechtliche Bedeutung. Rein umgangssprachlich versteht man unter Naturwein manchmal auch einen Biowein (Ökowein) im Rahmen des Biologischen Weinbaus mit im Gegensatz dazu definierten weinrechtlichen Produktionsvorgaben.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach