Früher übliche Bezeichnung für einen Wein, der (zwecks Erhöhung des Alkoholgehalts) nicht mit Zucker angereichert werden durfte. Das Adjektiv naturrein wurde mit dem deutschen Weingesetz 1971 abgeschafft. Damit einhergehend wurde 1972 aus dem „Verband deutscher Naturweinversteigerer“ die Nachfolgeinstitution VDP (Verband Deutscher Prädikatsweingüter). In Deutschland, Österreich und auch anderen Ländern ist die Bezeichnung „Natur“, aber auch „echt“, „rein“ und „Gesundheitswein“, sowie Wortverbindungen mit diesen nicht zulässig.
Im Weinbezeichnungsrecht wird davon ausgegangen, dass Wein prinzipiell ein Naturprodukt ist und deshalb zusätzliche Bezeichnungen wie „natur“ und ähnliche Begriffe irreführend und verwirrend sind. Fallweise werden Weine, bei deren Vinifizierung auf spezielle Kellertechniken und/oder Mittel verzichtet wurde, als „Naturweine“ bezeichnet. Dies hat jedoch keine weinrechtliche Bedeutung und ist am Etikett und in der Werbung verboten.
![]()
Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.
Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien