Früher im deutschen Sprachraum übliche Bezeichnung für eine spezielle Weinqualität, deren Traubenmost zwecks Erhöhung des Alkoholgehalts nicht angereichert werden durfte. Als Alternative durfte statt „naturrein“ auf dem Flaschen-Etikett auch „Cabinet“ (mit C) aufscheinen. Solche Weine wurden auch als „Kreszenz“ bezeichnet.
Die Begriffe „naturrein“, „Cabinet“ (in diesem historischen Sinn) und „Kreszenz“ bzw. Wortverbindungen mit diesen sind nach deutschem und österreichischem Weingesetz nicht mehr zulässig, weil Wein rechtlich ohnehin als Naturprodukt gilt. Sie wurden durch die Prädikatswein-Bezeichnungen wie zum Beispiel Beerenauslese oder Trockenbeerenauslese ersetzt, bei denen ein Anreichern ebenfalls nicht erlaubt ist. Nicht zu verwechseln ist der historische Begriff „Cabinet“ mit der heute gültigen Qualitätsstufe „Kabinett“ (mit K), die weiterhin verwendet werden darf. Ebenfalls nicht zulässig ist die damit eng in Zusammenhang stehende Bezeichnung Naturwein (siehe dort im Detail).
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Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien