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romanisches Weinrecht

Umgangssprachliche Bezeichnung für die zuerst in den romanischen Ländern eingeführte Gepflogenheit, die Herkunft der Weine mit genauen Grenzen örtlich zu definieren. Abeleitend davon werden die Weine in zwei Qualitätsklassen zu unterschieden, nämlich qualitativ bessere mit und qualitativ mindere ohne Benennung der geographisch klar definierten Herkunft. Mit der Herkunft waren auch bestimmte Richtlinien bezüglich bestimmter Rebsorten und Weinbereitung verbunden. Im Gegensatz dazu wird vom „germanischen Weinrecht“ gesprochen, bei dem nicht die Herkunft, sondern die Sortenbezeichnung im Vordergrund steht. Als Mutter aller Herkunftssysteme gilt das in Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg (1914-1918) eingeführte Appellation d’Origine Protégée. Erste herkunftsorientierte Bestimmungen gab es aber schon vorher für bestimmte Weine in Italien (Chianti), Portugal (Portwein) und Spanien (Rioja). Siehe auch unter Qualitätssystem und Weingesetz.

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Dr. Christa Hanten

Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.

Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien

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