Spezielle Fachrichtung bzw. Zusatzqualifikation für im Weinhandel tätige Personen. Die Ausbildung bzw. die Qualifikation ist der des Sommeliers sehr ähnlich. Zur fachlichen Qualifikation zählen unter anderem Weinkunde (Weinbereitung, wichtigste Weinbauländer und Weinbaugebiete, Harmonie von Wein und Speisen, Sensorik), kaufmännische Grundlagen und Marketing (Lagerhaltung, Marktanalyse, Produkt- und Preispolitik, betriebswirtschaftliche Kennzahlen), Verkauf und Rhetorik (Geschäftsanbahnung, Reklamations-Behandlung). Dies muss auf Grund der Rechtsvorschriften der IHK (Industrie- und Handelskammer) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen werden. Voraussetzung zur Prüfung zum „IHK-Weinfachberater“ ist eine mit Erfolg abgeschlossene Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation.
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Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)