Bezeichnung für ein kohlensäurehaltiges Erzeugnis mit einem Überdruck von 1 bis 2,5 bar (bei Schaumwein ist dies 3 bis 6 bar) und einem vorhandenen Alkoholgehalt von zumindest 7% vol, welches aus Wein hergestellt wird. Der Überdruck muss auf endogene (weineigene) Kohlensäure zurückzuführen sein. Von endogener (technischer) Kohlensäure spricht man auch dann, wenn sie bei der Vergärung von Traubenmost zu Wein entstanden ist und später dem Produkt wieder zugesetzt wird. Bei Verwendung von exogener Kohlensäure ist das Erzeugnis als „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“ zu deklarieren. Dies erfolgt mittels Imprägnierverfahren. Eine Angabe des Restzuckers bei einem Perlwein ist fakultativ, zulässig sind die Begriffe trocken (0-35 g/l), halbtrocken (35-50 g/l) und mild (ab 50 g/l). Gegenüber einem Schaumwein gilt bei halbtrocken ein anderer Wert.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach