Im EU-Weinrecht und auch in Österreich ist der Begriff nicht definiert, sehr wohl in Deutschland (vorher Verarbeitungswein):
1) Wein, der zur Herstellung von Wein mit der Angabe „Europäischer Gemeinschaftswein“ oder Verschnitt von Weinen aus mehreren Ländern der Europäischen Union bestimmt ist.
2) Wein zur Herstellung von Schaumwein oder Qualitätsschaumwein ohne Rebsortenangabe.
3) Wein zur Herstellung von Brennwein, Weinessig, alkoholfreiem oder alkoholreduziertem Wein oder daraus hergestellten schäumenden (perlenden) Getränken, weinhaltigen Getränken, aromatisierten Weinen oder anderen Lebensmitteln, die keine Erzeugnisse im Sinne des Weingesetzes sind. Am gängigsten ist der Begriff bei der Schaumweinproduktion:
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg