Abkürzung für eine Weinqualitätsstufe innerhalb der EU, die im Jahre 2009 gültig geworden ist. Diese nach dem Qualitätswein zweite Stufe in der Qualitätspyramide entspricht dem früheren Landwein. In Deutschland und Österreich ist die entsprechende Bezeichnung g.g.A. (geschützte geographische Angabe). IGP wird in vier Ländern verwendet:
Die alten Bezeichnungen sind aber in vielen EU-Ländern als traditionelle Begriffe weiterhin zulässig. Siehe dazu im Detail bei den einzelnen Ländern sowie auch umfassend unter Qualitätssystem.
![]()
Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena