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IGP

Abkürzung für eine Weinqualitätsstufe innerhalb der EU, die im Jahre 2009 gültig geworden ist. Diese nach dem Qualitätswein zweite Stufe in der Qualitätspyramide entspricht dem früheren Landwein. In Deutschland und Österreich ist die entsprechende Bezeichnung g.g.A. (geschützte geographische Angabe). IGP wird in vier Ländern verwendet: 

  • Frankreich: Indication Géographique Protégée (früher Vin de pays)
  • Italien: Indicazione Geografica Protetta (früher IGT = Indicazione Geografica Tipica)
  • Portugal: Indicação Geográfica Protegida (früher VR = Vinho Regional)
  • Spanien: Indicación Geográfica Protegida (früher VdlT = Vino de la Tierra)

Die alten Bezeichnungen sind aber in vielen EU-Ländern als traditionelle Begriffe weiterhin zulässig. Siehe dazu im Detail bei den einzelnen Ländern sowie auch umfassend unter Qualitätssystem.

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Dr. Edgar Müller

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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach

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