Abkürzung für eine Weinqualitätsstufe innerhalb der EU, die im Jahre 2009 gültig geworden ist. Diese nach dem Qualitätswein zweite Stufe in der Qualitätspyramide entspricht dem früheren Landwein. In Deutschland und Österreich ist die entsprechende Bezeichnung g.g.A. (geschützte geographische Angabe). Die neue Bezeichnung IGP wird in vier Ländern verwendet:
Die alten Bezeichnungen sind aber in vielen EU-Ländern als traditionelle Begriffe weiterhin zulässig. Siehe dazu im Detail bei den einzelnen Ländern sowie auch umfassend unter Qualitätssystem.
![]()
Seriöse Quellen im Internet sind rar - und das Weinlexikon von wein.plus ist eine solche. Bei der Recherche für meine Artikel schlage ich regelmäßig im wein.plus-Lexikon nach. Dort erhalte ich zuverlässige und detaillierte Informationen.
Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi