In Österreich gültige weinrechtliche Bezeichnung für Erzeugnisse, die unter Verwendung von Weinbau-Erzeugnissen (alkoholarmer bzw. entalkoholisierter Wein, Wein, Schaumwein, Perlwein, Likörwein) und allenfalls mit Zusatz von Kohlendioxid hergestellt wurden sowie im Fertigerzeugnis einen Anteil an Weinbauerzeugnissen von zumindest 15% bis höchstens 50% aufweisen. Die Bezeichnung weinhaltiges Getränk hingegen gilt für Erzeugnisse, die einen Anteil an Weinbauerzeugnissen im Fertigerzeugnis von zumindest 50% aufweisen. Als weinähnliche Getränke werden Produkte bezeichnet, die nicht aus Weintrauben hergestellt werden. Weinmischgetränke dürfen unter dieser Bezeichnung nur vermarktet werden, wenn
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden