In Österreich gültige weinrechtliche Bezeichnung für Erzeugnisse, die unter Verwendung von Weinbau-Erzeugnissen (alkoholarmer bzw. entalkoholisierter Wein, Wein, Schaumwein, Perlwein, Likörwein) und allenfalls mit Zusatz von Kohlendioxid hergestellt wurden sowie im Fertigerzeugnis einen Anteil an Weinbauerzeugnissen von zumindest 15% bis höchstens 50% aufweisen. Die Bezeichnung weinhaltiges Getränk hingegen gilt für Erzeugnisse, die einen Anteil an Weinbauerzeugnissen im Fertigerzeugnis von zumindest 50% aufweisen. Als weinähnliche Getränke werden Produkte bezeichnet, die nicht aus Weintrauben hergestellt werden. Verschnittweine haben nichts mit den Begriffen weinhaltiges Getränk oder Weinmischgetränk gemein (siehe dazu unter Cuvée). Weinmischgetränke dürfen unter dieser Bezeichnung nur vermarktet werden, wenn
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Früher benötigte man eine Fülle an Lexika und Fachliteratur, um im vinophilen Berufsleben up to date zu sein. Heute gehört das Weinlexikon von wein.plus zu meinen besten Helfern, und es darf zu Recht als die „Bibel des Weinwissens“ bezeichnet werden.
Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien