In Österreich gültige weinrechtliche Bezeichnung für Erzeugnisse, die unter Verwendung von Weinbau-Erzeugnissen (alkoholarmer bzw. entalkoholisierter Wein, Wein, Schaumwein, Perlwein, Likörwein) und allenfalls mit Zusatz von Kohlendioxid hergestellt wurden sowie im Fertigerzeugnis einen Anteil an Weinbauerzeugnissen von zumindest 15% bis höchstens 50% aufweisen. Die Bezeichnung weinhaltiges Getränk hingegen gilt für Erzeugnisse, die einen Anteil an Weinbauerzeugnissen im Fertigerzeugnis von zumindest 50% aufweisen. Als weinähnliche Getränke werden Produkte bezeichnet, die nicht aus Weintrauben hergestellt werden. Verschnittweine haben nichts mit den Begriffen weinhaltiges Getränk oder Weinmischgetränk gemein (siehe dazu unter Cuvée). Weinmischgetränke dürfen unter dieser Bezeichnung nur vermarktet werden, wenn
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi