Der Begriff Weinmischgetränk ist keine EU-weit anerkannte bzw. definierte Bezeichnung, sondern eine länderspezifische Regelung mit verschiedenen Kennzeichnungen für Getränke mit einem bestimmten Weinanteil. In den Mitgliedsstaaten muss für solche Produkte eine allgemein zulässige Bezeichnung gewählt werden, die sich an den dortigen lebensmittelrechtlichen Vorgaben orientiert (z. B. „alkoholisches Getränk auf Weinbasis“). Ein Export unter „Weinmischgetränk“ ist nicht ohne Anpassung der Kennzeichnung erlaubt. Mischgetränke mit mindestens 50% Weinanteil, wie Glühwein oder Sangria, fallen unter die EU-Verordnung 251/2014 über aromatisierte Weinerzeugnisse.
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Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.
Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen