Abkürzung für „Qualitätswein bzw. Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete“ für einen herkunftskontrollierten Wein bzw. Schaumwein der höchsten Qualitätsstufe. Durch die ab 2009 gültige EU-Weinmarktordnung wurden neue Qualitätsstufen bzw. Weinbezeichnungen eingeführt (siehe unter Qualitätssystem). Die traditionelle Bezeichnung QbA ist aber nach wie vor in Deutschland und Südtirol zulässig. Allerdings nimmt man davon immer mehr Abstand und auch im deutschen Weingesetz ist nur noch von Qualitätswein bzw. Qualitätsschaumwein die Rede. In Österreich hingegen war QbA nie gebräuchlich.
Das Weinlexikon hilft mir, auf dem Laufenden zu bleiben und mein Wissen aufzufrischen. Vielen Dank für dieses Lexikon das an Aktualität nie enden wird! Das macht es so spannend, öfter vorbeizuschauen.
Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden