Bezeichnung für einen sehr trockenen, säurebetonten Weißwein oder einen tanninbetonten, adstringierenden Rotwein im Rahmen einer Weinansprache. Beim Stillwein hat sie keine weingesetzliche Bedeutung und bietet im Gegensatz zu den weingesetzlichen Begriffen keinerlei Rückschluss auf den Restzuckergehalt. Ebenso ohne weinrechtliche Bedeutung ist der in Deutschland verwendete Begriff feinherb. Bei Schaumwein (Sekt, Champagner) hingegen ist „herb“ (frz. brut) bezüglich Restzucker sehr wohl weingesetzlich definiert. Verwandte Begriffe von herb sind resch und staubig (staubtrocken). Siehe bezüglich der anderen Geschmacksrichtungen unter Zuckergehalt.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach