Dieser Begriff hat zwei verschiedene Bedeutungen - nämlich eine sensorische und eine weinrechtliche:
Beschreibung für einen sensorisch sehr trocken wirkenden, säurebetonten Weißwein oder einen tanninbetonten, adstringierenden Rotwein im Rahmen einer Weinansprache. Der herbe Eindruck äußert sich als mundzusammenziehend und wird überwiegend trigeminal (Tastsinn) wahrgenommen, häufig in Verbindung mit einer straffen Säure- oder Tanninstruktur. Verwandte Begriffe sind resch und staubig (staubtrocken).
Beim Stillwein besitzt der Begriff keine EU-weit einheitlich definierte weingesetzliche Bedeutung und erlaubt - im Gegensatz zu gesetzlich festgelegten Bezeichnungen wie trocken, halbtrocken, lieblich oder süß - keinen eindeutigen Rückschluss auf den Restzuckergehalt im Wein. Der Begriff feinherb ist innerhalb der Europäischen Union nicht geregelt, hat jedoch in Deutschland eine anerkannte weinrechtliche Relevanz und wird dort als zulässige Verkehrsbezeichnung für Weine verwendet, die sensorisch zwischen trocken und halbtrocken liegen.
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Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien