Farblose, ölige, sehr zähflüssige und stark ätzende Säure (Dihydrogensulfat). Sie darf nicht mit der verwandten schwefligen Säure verwechselt werden, die durch Lösen von Schwefeldioxid in Wasser bzw. Wein entsteht. Durch Oxidation von schwefliger Säure wird Schwefelsäure gebildet. Ein Zusatz von Schwefelsäure zum Wein ist prinzipiell verboten. Ein Wein gilt als verdorben, wenn er per Liter mehr als 0,92 Gramm Schwefelsäure oder deren Salze (Sulfate) enthält. Schwefelsäure kann auch durch mangelhafte Hygiene bei der Trockenkonservierung von Fässern entstehen und den Weinfehler Schwefelsäurefirn verursachen. Siehe auch unter Schwefel und Mittel bei der Weinbereitung.
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Roman Horvath MW
Domäne Wachau (Wachau)