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Nennvolumen

Gemäß EU-Verordnung wird bei Wein aller Qualitätsstufen das Nennvolumen in Hektoliter (hl), Liter (l), Zentiliter (cl) oder Milliliter (ml) ausgedrückt. Unterschiedlich für Stillwein und Schaumwein sind die angeführten Volumina auf dem Etikett in Liter zugelassen, wobei ein „e“ (Code für geeichte Flasche) dazugestellt werden muss:

  • Stillwein - 0,1 / 0,187 / 0,25 / 0,5 / 0,75 / 1 / 1,5 / 2 / 3 / 4 / 5 / 6 /  8 / 9 / 10 (7 explizit nicht) 
  • Schaumwein - 0,125 / 0,20 / 0,375 / 0,75 / 1,5 / 3 / 4,5 / 6 / 9

Laut EU-Verpackungsverordnung muss das Volumen „hinreichend konstant“ sein. Abweichungen von bis zu 6% gegenüber dem tatsächlichen Flascheninhalt werden toleriert. Das Nennvolumen muss in Österreich auch auf der Banderole enthalten sein. Siehe auch unter Fasstypen, Flaschen, Hohlmaße und Weingefäße.

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Dominik Trick

Das wein.plus-Lexikon ist ein umfangreiches, fachlich sehr gut recherchiertes Nachschlagewerk. Jederzeit und überall verfügbar, ist es ein unverzichtbarer Bestandteil für den Unterricht geworden, das gleichermaßen von Studierenden und mir genutzt wird. Überaus empfehlenswert!

Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg

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gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

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