Gemäß EU-Verordnung wird bei Wein aller Qualitäts-Klassen das Nennvolumen in Hektoliter (hl), Liter (l), Zentiliter (cl) oder Milliliter (ml) ausgedrückt. Unterschiedlich für Stillwein und Schaumwein sind die in der Folge angeführten Volumina auf dem Flaschen-Etikett in Liter zugelassen, wobei ein „e“ (Code für geeichte Flasche) dazugestellt werden muss. Stillwein: 0,1 - 0,187 (für Flugzeuge, Schiffe, Züge oder Duty-Free-Shops) - 0,25 - 0,5 - 0,75 - 1 - 1,5 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - (7 explizit nicht) - 8 - 9 - 10. Schaumwein: 0,125 - 0,20 - 0,375 - 0,75 - 1,5 - 3 - 4,5 - 6 - 9. Laut EU-Verpackungsverordnung muss das Volumen „hinreichend konstant“ sein. Abweichungen von bis zu 6% gegenüber dem tatsächlichen Flascheninhalt werden toleriert. Das Nennvolumen muss in Österreich auch auf der Banderole enthalten sein. Siehe auch unter Fasstypen, Flaschen und Hohlmaße.
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Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena