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Gemäß EU-Verordnung wird bei Wein aller Qualitätsstufen das Nennvolumen in Hektoliter (hl), Liter (l), Zentiliter (cl) oder Milliliter (ml) ausgedrückt. Unterschiedlich für Stillwein und Schaumwein sind die angeführten Volumina auf dem Etikett in Liter zugelassen, wobei ein „e“ (Code für geeichte Flasche) dazugestellt werden muss:

  • Stillwein - 0,1 / 0,187 / 0,25 / 0,5 / 0,75 / 1 / 1,5 / 2 / 3 / 4 / 5 / 6 /  8 / 9 / 10 (7 explizit nicht) 
  • Schaumwein - 0,125 / 0,20 / 0,375 / 0,75 / 1,5 / 3 / 4,5 / 6 / 9

Laut EU-Verpackungsverordnung muss das Volumen „hinreichend konstant“ sein. Abweichungen von bis zu 6% gegenüber dem tatsächlichen Flascheninhalt werden toleriert. Das Nennvolumen muss in Österreich auch auf der Banderole enthalten sein. Siehe auch unter Fasstypen, Flaschen, Hohlmaße und Weingefäße.

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Dr. Christa Hanten

Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.

Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien

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