Gemäß EU-Verordnung wird bei Wein aller Qualitätsstufen das Nennvolumen in Hektoliter (hl), Liter (l), Zentiliter (cl) oder Milliliter (ml) ausgedrückt. Unterschiedlich für Stillwein und Schaumwein sind die angeführten Volumina auf dem Etikett in Liter zugelassen, wobei ein „e“ (Code für geeichte Flasche) dazugestellt werden muss:
Laut EU-Verpackungsverordnung muss das Volumen „hinreichend konstant“ sein. Abweichungen von bis zu 6% gegenüber dem tatsächlichen Flascheninhalt werden toleriert. Das Nennvolumen muss in Österreich auch auf der Banderole enthalten sein. Siehe auch unter Fasstypen, Flaschen, Hohlmaße und Weingefäße.
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg