Seit dem Jahre 1976 ist „Schilcher“ im generischen Weinbaugebiet Steiermark ein gesetzlich geschützter Begriff für einen Rosèwein aus zu 100% der Sorte Blauer Wildbacher. Das Hauptanbaugebiet ist aufgrund der idealen Bodenverhältnisse das spezifische Weinbaugebiet Weststeiermark, auch „Schilcherland“ genannt. Der Name entstammt der schillernden Farbe, die man mit der Maischestandzeit reguliert. Kleinste Mengen werden auch in Wien, Niederösterreich und Burgenland produziert, dürfen aber dort nur mit der Rebsorte bezeichnet werden. In Venetien wird von der aus der Steiermark eingewanderten Familie Collalto ein als „Wildbacher“ bezeichneter IGT-Rotwein gekeltert. Urkundlich nachweisbar ist der Wein bereits seit dem Jahre 1580. In diesem Jahr erschien das Weinbuch des Wiener Geistlichen Johannes Rasch (1540-1612), in dem ein Schilcher erwähnt wird. Man nimmt an, dass damals alle rötlich schillernden Weine als Schiller oder Schilcher bezeichnet wurden.
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Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena