Nach dem EU-Spirituosenrecht ist Weinbrand eine Spirituose, die aus Branntwein mit oder ohne Zusatz von Weindestillat, das zu weniger als 94,8% vol destilliert ist, gewonnen wird, sofern dieses Destillat höchstens 50% des Alkoholgehalts des Fertigerzeugnisses ausmacht. Der Begriff Weinbrand (engl. Brandy) wurde erstmals vom deutschen Weinbrand-Fabrikanten Hugo Johann Asbach (1868-1935) im Jahre 1896 verwendet, der sein Produkt Cognac-Weinbrand nannte (ab 1919 wurde aber außerhalb Frankreichs die Verwendung der Bezeichnung Cognac verboten).

Die Bezeichnung Weinbrand ist definitionsmäßig genau genommen eigentlich eine Ausnahme, denn als Brand werden sonst nur jene Destillations-Produkte bezeichnet, die aus Maische gebrannt wurden wie zum Beispiel der Traubenbrand oder Obstbrände (Himbeere, Kirsche, Marille, Pflaume etc.). Ein Traubenbrand wird aber nicht so wie Weinbrand im Eichenfass ausgebaut und auf Grund der deshalb hellen Farbe auch als Klarer aus Wein bezeichnet.
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“