Ein Wein aus dem deutschen Anbaugebiet Baden mit blass- bis hellroter Farbe. Er zählt in Deutschland zur Gruppe Rotling, darf aber nicht als Rosé bezeichnet werden. Der Wein muss aus einer Trauben- oder Maischemischung von Ruländer (Grauburgunder, Pinot Gris) und Spätburgunder (Blauburgunder, Pinot Noir) produziert werden. Die Bezeichnung ist auch bei einem Qualitätsschaumwein oder Qualitätsperlwein zulässig, wenn diese nur aus Weinen aus dem Anbaugebiet Baden hergestellt wurden. Es handelt sich gemäß EU-Verordnung um einen namensgeschützten, traditionellen Begriff, der den Bedingungen eines Qualitätsweins (g.U.) entspricht.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach