In Österreich zulässige Bezeichnung für einen Qualitätswein mit Jahrgangsangabe (für Prädikatsweintypen ist dies nicht zulässig). Der Alkoholgehalt muss zumindest 13% vol betragen. Der Wein muss aus empfohlenen Rebsorten mit besten erkennbaren Eigenschaften hinsichtlich sortentypischer Eigenart und Herkunft erzeugt worden sein. Bei Weißwein darf die Einreichung zur Erlangung der Staatlichen Prüfnummer nicht vor dem 15. März, bei Rotwein nicht vor dem 1. November des auf die Ernte folgenden Jahres erfolgen. Diese Bestimmungen gelten übrigens auch für Reserve und Selection. Keine weinrechtliche Bedeutung hat der umgangssprachliche Begriff Premiumwein (Spitzenweine eines Produzenten).
Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena