Weingesetzliche Bezeichnung für einen Betrieb, der Weine in Flaschen oder andere Gebinde abfüllt und unter seinem Namen vermarktet. Das bedeutet, dass der Vermarkter (z.B. das Weingut, die Winzergenossenschaft, die Weinkellerei oder der Händler) und der Erzeuger nicht identisch sind. Nach dem Weinbezeichnungsrecht ist der Abfüller für den Inhalt bzw. das Produkt verantwortlich, auch wenn er eben nicht der Erzeuger ist bzw. war und von einem solchen den Wein gekauft, abgefüllt und unter seinem Namen vermarktet hat. Der Name des Abfüllers und seine Firmenadresse müssen auf dem Etikett aufscheinen.
Die Hinweise auf den Abfüller (abgefüllt) beginnen in anderen Ländern mit Imbottigliato (italienisch), mise en bouteille (französisch), Embottelado (spanisch) und Engarrafado (portugiesisch). Innerhalb der Europäischen Union folgt bei Nicht-Qualitätsweinen (Wein ohne geografische Angaben - früher Tafelwein, Landwein) darauf nicht der Name des Abfüllers, sondern zum Beispiel der Code für eine Provinz (Italien) oder ein Département (Frankreich). In Deutschland ist in der Amtlichen Prüfnummer der Erzeuger bzw. Abfüller in Form eines Zahlencodes enthalten. Siehe auch unter Erzeugerabfüllung.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach