Die rote Rebsorte (auch GM 6494-5) ist eine Neuzüchtung zwischen Zarya Severa x St. Laurent. Synonyme sind Ambros Rot, Geisenheim 6494-5 und GM 6494-5. Es sind Gene von Vitis amurensis und Vitis vinifera enthalten. Obwohl es sich aus botanischer Sicht um eine Hybride handelt, gilt sie aber nicht als solche. Diese sind streng genommen innerhalb der EU für Qualitätsweine und Landweine verboten. Im Auftrag der Europäischen Komission wurde 2003 eine Studie durchgeführt, um Kriterien für die Beurteilung „Hybride oder Nichthybride“ festzulegen. Die Sorte wurde neben einigen anderen in Deutschland durchgeführten Neuzüchtungen mit Amurensis-Genen als „Nichthhybride“ eingestuft.
![]()
Ich habe großen Respekt vor dem Umfang und der Qualität des wein.plus-Lexikons. Es handelt es sich um eine einzigartige Anlaufstelle für knackige, fundierte Informationen zu Begriffen aus der Welt des Weines.
Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach