Auf der Iberischen Halbinsel in den beiden Ländern Spanien und Portugal gesetzlich geschützte Bezeichnung für ein aromatisiertes Wein-Mischgetränk, die in etwa einer Bowle entspricht. Der Name bedeutet sinngemäß „Aderlass“ und bezieht sich auf die rote Farbe (von sangre = Blut). Die traditionelle Mischung eines Sangria besteht aus zwei Dritteln Rotwein, dem ein Drittel Mineralwasser oder Fruchtsaft, in kleine Stücke zerschnittene Zitrusfrüchte, Zucker, Gewürze und fallweise auch Branntwein hinzugefügt werden. Der Alkoholgehalt darf maximal 12% vol betragen. Bei der als „Clarea“ bezeichneten weißen Version (Sangria Blanca) wird als Basis Weißwein oder Schaumwein (Cava) verwendet. Der Bezeichnung „Sangria“ muss stets der Hinweis „hergestellt in …“, gefolgt vom Namen des Produktionslandes, beigefügt werden, außer wenn das Getränk in Spanien oder Portugal hergestellt wurde (beim Clarea gilt dies nur für Spanien). Eine mit Weinbrand versetzte Version heißt Zurra. Sangria darf nicht mit dem mexikanischen Gemüsedrink Sangrita verwechselt werden, der gerne zu Tequila serviert wird. Siehe auch unter weinhaltige Getränke und Weinmischgetränke sowie auch unter Spezialweine.
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Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien