Bezeichnung für das bewusste Einsäen und/oder Zulassen geeigneter Pflanzen im Weinberg zwischen den Rebzeilen. Diese Maßnahme ist im Rahmen des Biologischen Weinbaus beim Biologischen Pflanzenschutz nahezu obligatorisch, wird aber auch von vielen konventionell wirtschaftenden Winzern angewendet. Schätzungen zufolge sind in Deutschland in einigen Anbaugebieten etwa 70 bis 90% der Rebflächen begrünt. In Österreich ist der Anteil ebenfalls hoch.

Bild links: Begrünung zwischen den Rebzeilen; Bild rechts: Gelbe Lupine, Wolfsbohne, Feigbohne (Lupinus luteus)
Eine Begrünung schützt vor Erosion, begünstigt die Bildung von Humus, bereichert die mikrobiologische Bodenzusammensetzung durch organische Nährstoffe, schafft positive Wasserkonkurrenz zu den Reben und damit Ertragsreduktion, sorgt für eine bessere Wasserspeicherung und Wasserabzug und damit optimalen Wasserhaushalt, verringert die Nitratauswaschung, bewirkt geringere Anfälligkeit für Chlorose, Pilzkrankheiten, Stiellähme und Verrieseln, reduziert den Mineraldüngeraufwand und schafft Nahrungsangebot für Nützlinge wie Insekten und Vögel. Durch eine Begrünung wird die Biodiversität (Artenvielfalt mit Kleinlebewesen) gefördert.
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“