Abkürzung für Appellation d’Origine Contrôlée; siehe unter Appellation d’Origine Protégée.
Die in Frankreich gültige Bezeichnung AOP (Appellation d’Origine Protégée) für die höchste Weinqualitätsstufe „Weine mit geschütztem Ursprung“. Diese entspricht einem Qualitätswein gemäß der im August 2009 wirksam gewordene neuen EU-Weinmarktordnung, in der die Weine in die zwei Klassen ohne und mit Angabe der Herkunft unterteilt werden. Die traditionelle Bezeichnung AOC (Appellation d’Origine Contrôlée) darf aber weiterhin verwendet werden. Die Kategorie VDQS (Vin Délimité de Qualité Supérieure), die als AOC-Vorstufe gegolten hatte, wurde ersatzlos gestrichen.
Die Änderung von Contrôlée auf Protégée bedeutet ein deutlich weitreichenderes und transparenteres Regelwerk. Eine unabhängige Kontrollorganisation prüft, ob ein Wein den Vorgaben des Lastenhefts für die jeweilige Appellation entspricht, die spezifisch je Appellation ist. Die Kontrollen erstrecken sich über die gesamte Produktionskette, vom Fass bis zur Flasche. Die Appellation gilt dann nicht nur für einen bestimmten Tank, sondern für den ganzen Betrieb. Dem Bezug zum Terroir fällt damit eine noch größere Bedeutung zu als zuvor bei AOC. Es gibt die drei Stufen AOP Cru (Weine aus einem Weingut, Lage oder Parzelle), AOP kommunal (Gemeinde) und AOP regional (Region).
Die Basis schufen vor allem zwei weitsichtige Männer. Der erste war Pierre Le Roy de Boiseaumarié (1890-1967), der als Besitzer des Château Fortia an der südlichen Rhône in den 1920er-Jahren einen Bereich definierte, der für 10 (später 13) Rebsorten und den Wein auf Grund des dort vorherrschenden Klimas und des Bodentyps besonders gut geeignet war. Nach langen Bemühungen gab es 1929 endlich eine Festlegung der Grenzen, aber erst 1935 wurde der Bereich unter Châteauneuf-du-Pape klassifiziert. Dies war auch ein entscheidender Impuls für den Begriff Terroir.
Der zweite Proponent war der Landwirtschafts-Professor Joseph Capus (1867-1947). Dieser nahm den „Käseskandal“ zum Anlass, die im Bordeaux übliche Vorgangsweise anzuprangern, Wein aus beliebigen Trauben und in beliebiger Methode herzustellen. Unter seinem Einfluss wurde 1927 das Gesetz um Vorgaben für die Weinbereitung erweitert. Darin war definiert, dass nur jene Rebsorten verwendet werden dürften, die durch loyalen, alt eingeführten, örtlichen Brauch geheiligt sind. Deshalb gilt Capus als Pate des Appellationsgesetzes, das heute noch als „la loi capus“ bezeichnet wird.
Nach und nach wurden die zulässigen Methoden bezüglich Rebschnitt, maximaler Ertrag, Reifegrad der Weintrauben und Vinifikations-Methoden aufgenommen. 1935 erfolgte durch Initiativen von Capus und Boiseaumarié die Gründung des „Comité National des Appellations d’Origine“. Dies war der Vorläufer der nach dem Zweiten Weltkrieg (1939-1945) gegründeten INAO. Diese oberste Behörde des französischen Weinbaus mit Sitz in Paris dekretiert und kontrolliert alle Appellationen. Bei Anträgen für neue Appellationen muss...
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Lothar Lindner
Innsbruck