Niedrigste Stufe im VDP-Klassifikationsmodell; siehe dort.
Die Klassifikation beruht auf einem privatrechtlichen Statut des VDP (Verband deutscher Prädikatsweingüter) und hat keine gesetzgebende Funktion. Es ist erklärtes Ziel, die Wertigkeit der besten Lagen (Einzellagen) Deutschlands zu restituieren, den Erhalt einer einzigartigen Kulturlandschaft zu sichern, den Stellenwert großer trockener Weine aus Deutschland zurück zu gewinnen und die Bedeutung der traditionsreichen fruchtsüßen Prädikatsweine hervorzuheben. Das Statut definiert die Qualität eines Weines nach dem international geläufigen Begriff „Terroir“, das heißt der Herkunft in Verbindung mit der Qualität. Es gilt der Grundsatz „Je enger (kleiner) die Herkunft, um so höher ist die Qualität“. Die Weinberggüte definiert sich durch den Boden mit topographischer Lage und dem vorherrschenden Klima.

Das Wissen über die besten Lagen und die dazu passenden Rebsorten resultiert aus jahrhundertelanger Erfahrung unzähliger Winzer. Die Klassifikation der Lagen erfolgt durch die VDP-Regionalverbände in enger Abstimmung mit ihren Mitgliedern. Als Referenz wurden auch alte Lagenbewertungen wie die Preußische Lagenklassifikation aus den Jahren 1868 und 1897 herangezogen. Die Klassifizierung von Lagen bzw. Weinen im VDP hat eine sehr lange Geschichte. Der Beginn erfolgte 1984 mit Gründung der Charta Rheingau, die dann 1999 im VDP-Rheingau aufging. Von 1992 bis 1998 erfolgten in den Anbaugebieten Pfalz und Rheinhessen Klassifizierungs-Initiativen.
Das Klassifikationsmodell des VDP beschreibt die allgemeinen Rahmenbedingungen des Bundesverbandes. Diese sind aber in den einzelnen Anbaugebieten teilweise unterschiedlich bzw. enger gefasst. Bei allen Weinen garantiert der VDP-Traubenadler die Bewirtschaftung mittels Biologisch (Ökologisch) orientiertem Weinbau, Vinifikation ausschließlich mittels traditioneller Verfahren, regelmäßige Betriebsprüfungen, sensorische Qualitätskontrollen und Vermarktungs-Richtlinien.
Vom Anbaugebiet Nahe wurde 1997 ein Riesling-Statut beschlossen, das später im VDP-Klassifikationsmodell aufging. 1998 wurden vom VDP einheitliche Grundsätze für klassifizierte Gewächse deutscher Herkunft höchster Qualität als international vergleichbare Grands Crus geschaffen. 2001 wurde vom VDP ein Dreistufenmodell vorgestellt: Stufe 1 - Grosses Gewächs aus besten Teilen Erster Lagen (was häufig auf Grund des Nomenklaturwiderspruchs zu Verwirrungen führte), Stufe 2 - klassifizierte Lagenweine aus Ersten Lagen, Stufe 3 - Gutsweine und Ortsweine. Es war 11 Jahre gültig.
Im Jänner 2012 wurde die Weiterentwicklung der VDP-Lagenklassifikation mit einer vierstufigen Qualitätspyramide in folgender absteigender Reihenfolge beschlossen, wobei diese Regelung ab Jahrgang 2012 gültig wurde:
Die bisherigen „Ersten Lagen“, die für trockene und restsüße Spitzenweine galten, werden in...
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Lothar Lindner
Innsbruck