Der IGP-Bereich (Landweine) umfasst die gesamte Inselgruppe der Balearen (Spanien). Es sind die Weißweinsorten Chardonnay, Giro Blanco, Moll (Prensal), Macabeo, Malvasía (Malvasia de Banyalbufar = Malvasia di Lipari), Muscat d’Alexandrie, Muscat de Grano Menudo (Muscat Blanc), Parellada, Riesling und Sauvignon Blanc, sowie die Rotweinsorten Cabernet Sauvignon, Callet, Fogoneu, Manto Negro, Merlot, Monastrell, Pinot Noir, Syrah und Ull de Llebre (Tempranillo) zugelassen. Diese können frei verwendet werden. Der Mindest-Alkoholgehalt ist für Weißweine 10,5%, für Roséweine 11% und für Rotweine 11,5%.
Ich habe großen Respekt vor dem Umfang und der Qualität des wein.plus-Lexikons. Es handelt es sich um eine einzigartige Anlaufstelle für knackige, fundierte Informationen zu Begriffen aus der Welt des Weines.
Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach