Weinrechtlich definierte Bezeichnung für einen hell gekelterten Roséwein in Deutschland. Sie leitet sich von „Arbst“ (Blauer Arbst = Mutation des Spätburgunder) ab. Er muss den Bedingungen eines Qualitätsweins (g.U.) bzw. Qualitätsschaumweins entsprechen. Die Trauben müssen aus einer einzigen Einzellage der Anbaugebiete Ahr, Baden, Franken, Rheingau, Rheinhessen, Pfalz oder Württemberg stammen. Der Wein muss aus einer Rotweinsorte (zumindest 95%) mit maximal 5% Rotwein bzw. Rotweinmost der gleichen Sorte zwecks Farbverbesserung verschnitten werden. Eine Süßung des fertigen Weins ist nur mit Süßreserve (Traubenmost) derselben Sorte gestattet.
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi