In Deutschland weinrechtlich definierte Bezeichnung für einen hell gekelterten Roséwein. Der Name hat nichts mit der Jahreszeit zu tun, sondern leitet sich von „Arbst“ (Blauer Arbst = Mutation des Spätburgunder) ab. Er muss den Bedingungen eines Qualitätsweins (g.U.) bzw. Qualitätsschaumweins entsprechen. Er muss aus einer einzigen Einzellage aus den Anbaugebieten Ahr, Baden, Franken, Rheingau, Rheinhessen, Pfalz oder Württemberg stammen. Der Wein muss aus einer Rotweinsorte (zumindest 95%) mit maximal 5% Rotwein bzw. Rotweinsmost der gleichen Sorte zwecks Farbverbesserung verschnitten werden. Eine Süßung des fertigen Weins ist nur mit Süßreserve (Traubenmost) derselben Sorte gestattet.
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Roman Horvath MW
Domäne Wachau (Wachau)