In Deutschland weinrechtlich definierte Bezeichnung für einen hell gekelterten Roséwein. Der Name hat nichts mit der Jahreszeit zu tun, sondern leitet sich von „Arbst“ (Blauer Arbst = Mutation des Spätburgunder) ab. Er muss den Bedingungen eines Qualitätsweins (g.U.) bzw. Qualitätsschaumweins entsprechen. Er muss aus einer einzigen Einzellage aus den Anbaugebieten Ahr, Baden, Franken, Rheingau, Rheinhessen, Pfalz oder Württemberg stammen. Der Wein muss aus einer Rotweinsorte (zumindest 95%) mit maximal 5% Rotwein bzw. Rotweinsmost der gleichen Sorte zwecks Farbverbesserung verschnitten werden. Eine Süßung des fertigen Weins ist nur mit Süßreserve (Traubenmost) derselben Sorte gestattet.
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Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.
Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen