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Güteklasse

Bezüglich Wein siehe unter Qualitätssystem.

Die Entscheidung über die Weinqualität erfolgt durch den Konsumenten und ist trotz aller wissenschaftlich fundierten Analysemethoden eine Mischung aus nicht objektiven, sondern vor allem subjektiven Eindrücken. Ob ein Wein „schmeckt“, hängt auch von physiologisch bedingten Vorlieben oder Abneigungen (jemand mag keinen Rotwein, weil er einmal schlechte Erfahrungen auf Grund hoher Histaminwerte gemacht hat), dem kulturellen Hintergrund des Konsumenten und den persönlichen Erfahrungen ab. Erfahrungen sind zwar streng betrachtet subjektiv, aber andererseits ein objektives Kriterium (ein Sodbrennen bei säurebetonten Weinen wirkt als „schlechte Qualität“).

De gustibus non est disputandum

Der Chemiker beschreibt durch objektive Analysen, wie der Wein beschaffen ist, der Konsument bzw. Weinkritiker beschreibt subjektiv, wie er schmeckt. Das Erstere bringt bei Wiederholung dasselbe Ergebnis, bei Zweiterem ist das nicht gesichert. Letztlich gilt der Ausspruch: De gustibus non est disputandum (Über Geschmack kann man nicht streiten). Eine qualitative Weinbewertung mit Benotung und verbaler Beschreibung wird durch professionelle Weinverkostung ermittelt. Es gibt Versuche, die „schmeckbare“ Qualität mittels Glykosyl-Glukose Assay festzustellen.

Herkunft & Qualitätspyramide

Die Weinqualität wird durch die Herkunft (Ursprung), die Methoden der Weingartenpflege (im Weinberg), sowie die Vinifikation (im Weinkeller) beeinflusst. Die Gepflogenheit, Weine in Qualitätsklassen einzuteilen, gab es schon in der Antike, wobei bei der Beurteilung der Ursprung der Trauben seit je her eine große Rolle gespielt hat. Ab den 1970er-Jahren wurde in vielen Ländern ein herkunftsbasierendes System eingeführt.

In den 1990er-Jahren wurde durch die EU ein mehrstufiges Qualitätssystem mit den Stufen Tischwein (siehe aber dort), Tafelwein, Landwein und Qualitätswein (bzw. QbA = Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete) etabliert, das bis Juli 2009 gültig war. In einzelnen Ländern gab es dabei auch Zwischenstufen oder Sonderbezeichnungen wie zum Beispiel in Deutschland und Österreich den Prädikatswein. In den EU-Staaten und zum Teil auch in der Neuen Welt ist noch immer ein zumeist mehrstufiges Qualitätsweinschema mit verschiedenen Bezeichnungen gültig.

EU-Weinmarktordnung 2009

Im August 2009 ist eine umfangreich adaptierte EU-Weinmarktordnung mit gravierenden Änderungen bei den Qualitätsstufen und Bezeichnungen in Kraft getreten. Dabei wurde das Herkunftsschutzsystem des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts auch für den Wein übernommen und dem Kriterium Herkunft (Ursprung) große Bedeutung gegeben. Es wird wird nun in „Wein ohne geografische Angabe“ und in „Wein mit geografischer Angabe“ unterschieden.

Nach Vorbild des französischen Appellationssystems wurde die Philosophie des „romanischen Weinrechts“ übernommen, die bei Wein, Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen seit jeher auf der Herkunft basiert. Dadurch sollen die in vielen Ländern zum Teil nach Beliebigkeit staatlich festgelegten und zueinander inkompatiblen Qualitätshierarchien ersetzt, die neuen Stufen mit eindeutigen Profilen verbunden und für den Konsumenten verständlich gemacht werden.

Neue Qualitätsstufen

Gemäß einer Übergangsfrist durften Weine, welche nach „alter Regelung“ vor dem 31. Dezember 2010 vermarktet wurden, bis zur Erschöpfung der Bestände weiterhin vermarktet werden. Die Mitgliedstaaten waren jedoch verpflichtet, bis Ende 2011 die technischen Spezifikationen für alle zu schützenden Herkunftsnamen an die Kommission zu übermitteln, da sonst der internationale Schutz für eine solche Herkunft verfallen wäre. Die neuen Bezeichnungen:

  • Wein ohne Sorte und Jahrgang mit Angabe Staat = z. B. Wein aus Deutschland (früher Tafelwein)
  • Wein mit Sorte und/oder Jahrgang mit Angabe Staat
  • Wein aus Trauben eines EU-Staates, verarbeitet in einem anderem EU-Staat
  • Wein aus Verschnitt von Weinen aus mehreren Ländern der EU = Europäischer Wein
  • Wein g.g.A. = Wein mit geschützter geografischer Angabe = Landwein
  • Wein g.U. = Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung = Qualitätswein und (landesspezifisch) Prädikatswein

Qualitäts-Stufen - Wein, Landwein, Qualitäts-/Prädikatswein

Eine Besonderheit ist die mögliche Verarbeitung von Trauben eines EU-Mitgliedsstaates in einem anderen wie z. B „Wein gewonnen in Österreich aus in Italien geernteten Trauben“. Weine aus Drittländern werden mit Angabe des Drittlandes etikttiert, z. B. „Wein aus Chile“ oder „Wein aus Australien“. Ein Verschnitt von Weinen aus mehreren Drittländern, z. B. ein chilenischer Wein verschnitten mit einem australischen Wein, trägt die Bezeichnung „Verschnitt von Weinen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft“ oder „Verschnitt aus chilenischem und australischem Wein“.

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Prof. Dr. Walter Kutscher

Früher benötigte man eine Fülle an Lexika und Fachliteratur, um im vinophilen Berufsleben up to date zu sein. Heute gehört das Weinlexikon von wein.plus zu meinen besten Helfern, und es darf zu Recht als die „Bibel des Weinwissens“ bezeichnet werden.

Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien

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