Bezüglich dem Anpflanzen von Rebstöcken siehe unter Rebenaufbauplan.
Darunter versteht man den planmäßigen Aufbau einer Rebfläche mit dem Pflanzen von Rebstöcken unter Einhaltung aller Gesetze und Beachtung aller Kriterien mit den erforderlichen Maßnahmen. Wein darf nur aus Weintrauben produziert werden, die auf zugelassenen und als Voraussetzung als weinbauwürdig festgelegten Rebflächen angebaut sind:
Neu- und Wiederbepflanzungen sowie Rodungen sind unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben der EU und gegebenenfalls der Länder grundsätzlich bei der zuständigen Landesbehörde melde- und bewilligungspflichtig.

Für die Zulassung einer neuen, bisher nicht für den Weinbau verwendeten Fläche müssen als unbedingte Voraussetzung bestimmte Kriterien erfüllt werden. Neben der Beachtung der betreffenden EU-Verordnungen betrifft dies vor allem die Klimabedingungen. Zur Zeit der Kolonialisierung wurden in der Neuen Welt sogenannte Homoklimata (Gebiete mit sehr ähnlichen Bedingungen) von vor allem französischen Weinbaugebieten gesucht. Aber auch die Eignung des Bodens spielt eine entscheidende Rolle. Siehe diesbezüglich unter Weinbauwürdigkeit.
Mittels Bonitur wird die Bodenqualität (Bonität) bezüglich der Eignung für eine landwirtschaftliche Nutzung festgestellt. Besonders bei erstmaliger Neuanpflanzung von Reben muss zuerst eine labortechnische Analyse des Bodens mittels der EUF-Methode (Elektro-Ultrafiltration) erfolgen, um die für Pflanzen verfügbaren Nährstoffe festzustellen. Damit können alle Hauptnährstoffe und Spurenelemente einschließlich Stickstoff (in Form von Ammonium und Nitrat, sowie organisch gebundenem Stickstoff) erfasst werden. Mittels Nmin-Methode kann der Gehalt an mineralischem Stickstoff ermittelt werden. Die Ergebnisse dieser Analysen dienen als Grundlage für eine ggf. erforderliche...
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“