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Neuanpflanzung

Bezüglich Pflanzung von Rebstöcken bzw. Anlegen einer neuen Rebfläche siehe unter Rebenaufbauplan.

Darunter wird der planmäßige Aufbau einer Rebfläche bzw. das Pflanzen von Rebstöcken unter Einhaltung aller Gesetze, Beachtung aller Kriterien und die erforderlichen Maßnahmen verstanden. Wein darf nur aus Weintrauben produziert werden, die auf zugelassenen und als wichtigste Voraussetzung als weinbauwürdig (siehe dort) festgelegten Rebflächen angebaut sind:

  • Anpflanzung - Einpflanzen der veredelten oder unveredelten (wurzelechten) Reben oder Teilen von solchen zum Zweck der Erzeugung von Trauben oder der Anlage eines Mutterrebenbestandes für die Erzeugung von Unterlagen
  • Neuanpflanzung - Anpflanzung von Reben, die nicht der Definition der Wiederbepflanzung entspricht
  • Rodung - vollständige Beseitigung der Rebstöcke; nach Rodung eines Unterlagenschnittgartens entsteht kein Wiederbepflanzungsrecht für die Anpflanzung von Keltertraubensorten
  • Wiederbepflanzung - von gerodeten Rebflächen; ist in einer EU-Verordnung im Pflanzrecht geregelt

Neuanpflanzungen, Wiederbepflanzungen und Rodungen sind unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union und gegebenenfalls der Länder grundsätzlich bei der zuständigen Landesbehörde melde- und bewilligungspflichtig.

Rebenaufbauplan - Riede Zieregg - Manfred Tement - Südsteiermark (Österreich)

Weinbauwürdigkeit

Für die Zulassung einer neuen, bis dahin nicht für den Weinbau verwendeten Fläche müssen als unbedingte Voraussetzung bestimmte Kriterien erfüllt werden. Neben der Beachtung der betreffenden EU-Verordnungen betrifft dies vor allem die Klimabedingungen. Zur Zeit der Kolonialisierung wurden in der Neuen Welt diesbezüglich sogenannte Homoklimata (Gebiete mit sehr ähnlichen Bedingungen) von vor allem französischen Weinbaugebieten gesucht. Aber auch die Eignung des Bodens spielt eine ganz entscheidende Rolle. Siehe diesbezüglich unter dem Stichwort Weinbauwürdigkeit

Bodenanalyse

Mittels Bonitur wird die Qualität (Bonität) eines Bodens bezüglich der Eignung für eine landwirtschaftliche Nutzung festgestellt. Besonders bei erstmaliger Neuanpflanzung von Reben muss als erste Maßnahme eine labortechnische Analyse des Bodens mittels der sogenannten EUF-Methode (Elektro-Ultrafiltration) erfolgen, um die für Pflanzen verfügbaren Nährstoffe festzustellen. Damit können alle Hauptnährstoffe und Spurenelemente einschließlich Stickstoff (in Form von Ammonium und Nitrat, sowie organisch gebundenem Stickstoff) erfasst werden. Mittels Nmin-Methode kann der Gehalt an...

Stimmen unserer Mitglieder

Prof. Dr. Walter Kutscher

Früher benötigte man eine Fülle an Lexika und Fachliteratur, um im vinophilen Berufsleben up to date zu sein. Heute gehört das Weinlexikon von wein.plus zu meinen besten Helfern, und es darf zu Recht als die „Bibel des Weinwissens“ bezeichnet werden.

Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien

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gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

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